Rechtsprechung
OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsVwZG § 2; VwVfG § 24 VwVfG § 44
Kosten der Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; Prüfungsumfang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Festsetzung von Kosten für eine Ersatzvornahme in einem Leistungsbescheid; Ersatzvornahme einer Grundverfügung in Gestalt einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsVwVG § 2 Nr. 2; SächsVwVG § 24; VwVfG § 44
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Festsetzung von Kosten für eine Ersatzvornahme in einem Leistungsbescheid; Ersatzvornahme einer Grundverfügung in Gestalt einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 07.01.2009 - 3 L 442/08
- OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98
Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).
- OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08
Verwaltungsvollstreckung; Kosten der Ersatzvornahme; Prüfungsumfang
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
Gegenüber diesem aktenkundigen und damit unzweifelhaften Vorgehen (Behördenheftung II, S. 30 ff.) - welches die Antragstellerin trotz ihrer mehrfachen Akteneinsicht im Parallelverfahren 1 B 291/08 weiterhin mit Nichtwissen bestreitet - legt sie mit ihrer Beschwerde keinen Rechtsfehler dar. - VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08
Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Begründung; Bewerberkonkurrenz; …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).
- BVerwG, 09.10.2006 - 1 B 119.06
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
Eine hier unter dem Begriff der "Aufklärungsrüge" geführte Gehörsrüge bleibt jedoch stets ohne Erfolg, wenn der Rügeführer es versäumt hat, sich das von ihm gewünschte Gehör auf zumutbare Weise - hier in Gestalt der Beantragung von Akteneinsicht bei Gericht - selbst zu verschaffen (SächsOVG, Beschl. v. 15.1.2008 - 1 B 119/06). - BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 26.82
Beeinträchtigung der Anliegerrechte bei Einstufung einer Straße als …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
Insoweit ist ihr Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984 - 4 C 31/82) beschränkt (SächsOVG, Beschl. v. 3.12.2008 - 1 A 57/08). - OVG Sachsen, 23.01.1996 - 1 S 652/95
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).
- OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung
5 Für das sächsische Landesrecht folgt dies aus § 2 SächsVwVG, wonach ein Verwaltungsakt, der zu einer Zahlung, einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder Unterlassung verpflichtet, vollstreckt werden kann, wenn er entweder unanfechtbar geworden ist oder ein gegen ihn gerichteter Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 - 1 B 228/09 -, juris Rn. 6).6 Diese Grundsätze gelten aus den genannten Gründen nicht nur dann, wenn die Grundverfügung bestandskräftig, sondern auch, wenn sie (lediglich) sofort vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 a. a. O.;… v. 28. Mai 1998 a. a. O.;… NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O. und OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris Rn. 3).
- OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 98/08
Leistungsbescheid, Ersatzvornahme, straßenrechtliche Anordnung
21 Da der Kläger auch die mit Schreiben vom 8. November 2002 gesetzte Nachfrist zur Beseitigung bis zum 18. November 2002 verstreichen ließ und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass die Grundverfügung nichtig war (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 - 1 B 228/09 - VG Dresden, Urt. v. 15. Mai 2003 - 3 K 1963/02 -), durfte die Beklagte als zuständige Vollstreckungsbehörde die Ersatzvornahme am 19. und 25. November 2002 durchführen und die Kosten durch Leistungsbescheid festsetzen (§ 24 Abs. 1 und 3 SächsVwVG). - VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 23/09
Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentum
Insoweit ist ihr Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme beschränkt (vgl. BVerwG, U. v. 13. April 1984, 4 C 31.82, juris; SächsOVG, Beschluss vom 01. September 2009, 1 B 228/09, juris). - VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 20/09
Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentümer
Insoweit ist ihr Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme beschränkt (vgl. BVerwG, U. v. 13. April 1984, 4 C 31.82, juris; SächsOVG, Beschluss vom 01. September 2009, 1 B 228/09, juris).